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Thema A

Wie viel Freiheit tauschen wir gegen Sicherheit?

Sowohl auf der Website als auch in der Broschüre stehen Ihnen Unterlagen zur Verfügung, um sich auf die Podiumsdiskussion vorzubereiten.

Thema A
Wie viel Freiheit tauschen wir gegen Sicherheit?

Sowohl auf der Website als auch in der Broschüre stehen Ihnen Unterlagen zur Verfügung, um sich auf die Podiumsdiskussion vorzubereiten.

Hinweis zum Vorgehen

Die Unterlagen sind thematisch geordnet (empfohlene Reihenfolge):

Hinweis: In der Broschüre finden Sie auf S. 72 Platz für Ihre Notizen.

  • Seite73

    A1 Sicherheit im Staat

  • WEB

    A2 Sicherheit im Alltag

Sie haben keine Broschüre?
A2

Sicherheit im Alltag

Sicherheit im Alltag bedeutet mehr als Schutz vor Gewaltdelikten und Kriegen. Steigende Lebenshaltungskosten, Cyberkriminalität und auch die Terrorgefahr beeinflussen, wie sicher sich Menschen fühlen. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Wie weit soll der Staat gehen, um Sicherheit zu gewährleisten – und wann beginnen Sicherheitsmassnahmen die Freiheit einzuschränken?

Überwachung und Datenschutz

Digitale Kommunikation, Gesichtserkennung und Kameras ermöglichen es, Straftaten besser aufzuklären oder zu verhindern. Gleichzeitig wächst die Sorge vor einem Überwachungsstaat. In der Schweiz dürfen Behörden bei schweren Straftaten und unter bestimmten Bedingungen Kommunikationsdaten überwachen oder sogenannte «GovWare» nach einer richterlichen Genehmigung einsetzen. Die Nutzung ist durch das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPF geregelt, welches seit dem 1. März 2018 in Kraft ist. Befürworter sehen darin ein notwendiges Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung, Kritiker warnen vor Eingriffen in die Privatsphäre. Immer wieder wird darüber diskutiert, ob verschlüsselte Kommunikation für Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden soll. Technisch ist dies oft schwierig, politisch umstritten und rechtlich sensibel.

Konkrete Fragen:

  • Sollen Standort- und Bewegungsdaten aufgezeichnet und ausgewertet oder vermehrt Überwachungskameras im öffentlichen Raum installiert werden dürfen, um Verbrechen bestenfalls durch Abschreckung zu verhüten oder zumindest lückenlos aufzudecken?

  • Inwieweit sollen der Internet- und E-Mail-Verkehr überwacht werden dürfen, um schwere Verbrechen im digitalen Raum weitestgehend zu verhindern oder aufzuklären? Welche Dienste (Provider, Messenger-Dienste etc.) sind dazu verpflichtet, unverschlüsselte Daten zu liefern? Über welchen Zeitraum sollen die Daten zur Verfügung stehen (Vorratsdatenspeicherung)?

  • Wo verläuft Ihrer Meinung nach die Grenze zwischen individueller Eigenverantwortung und staatlicher Fürsorgepflicht?

Die diesbezüglichen politischen Diskussionen der letzten Jahre drehten sich überwiegend um zwei Bundesgesetze:

Revidiertes «Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (BÜPF), in Kraft seit 1. März 2018

Das revidierte Bundesgesetz reagierte auf den Wandel des digitalen Informationsaustausches. Es verpflichtet unter anderem alle Institutionen und Personen, die einen Internetzugang (oder damit verwandte Dienste wie Messenger) anbieten bzw. jemandem zur Verfügung stellen, in einem Verdachtsfall auf ein Verbrechen dazu, eine Überwachung des betreffenden Informationsaustausches zu dulden. Darunter fallen ebenfalls Privatpersonen, die beispielsweise ihre WLAN-Verbindung Drittpersonen zur Verfügung stellen.

Damit möglicherweise ausschlaggebende Daten auch rückwirkend ausgewertet werden könnten, sind kommerzielle Dienstanbieter dazu verpflichtet, diese für eine Dauer von sechs Monaten zu speichern (Vorratsdatenspeicherung).

Der Bund bzw. seine Strafverfolgungsbehörden können bei Verdacht auf schwere Straftaten unter anderem sogenannte «Bundestrojaner» bzw. «GovWare» (Government Software) einsetzen. Deren Einsatz muss jedoch vorläufig von der Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden.

 

Hinweis: Das ergriffene Referendum gegen das revidierte BÜPF kam nicht zustande.

Eine Einschätzung zum BÜPF

Das nBÜPF [das revidierte BÜPF] bringt einige Neuerungen, ohne jedoch in den wirklich kritischen Punkten so weit zu gehen, wie ursprünglich vor allem aus Sicht der Telekom-Industrie und der Überwachungsgegner befürchtet wurde. […] Betrachtet man das Schlussresultat der Gesetzesrevision vor dem Hintergrund des heftig umstrittenen Vorentwurfs und des ebenfalls kontroversen Entwurfs, so kann das heutige Resultat schon fast als ‹sanfte Aktualisierung› oder als ‹gutschweizerischer Kompromiss› bezeichnet werden.

Q
Quelle

Im Jahr 2022 ordnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Teilrevision der «Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (VÜPF) an: Die vorgeschlagenen Anpassungen sahen unter anderem vor, dass kommerzielle Dienstanbieter – bei Verdacht auf schwere Verbrechen – zur Entschlüsselung der verschlüsselt übermittelten Informationen verpflichtet werden sollten. Dieses Vorhaben stiess jedoch auf Widerstand – auch vonseiten des «Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten» (EDÖB). Ausserdem machte der «Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr» (Dienst ÜPF) darauf aufmerksam, dass die betroffenen Dienstanbieter meist gar nicht über den dafür erforderlichen «Schlüssel» verfügen. Stand heute wird der Ergebnisbericht der Vernehmlassung abgewartet.»

Website des Dienstes ÜPF: Häufig gestellte Fragen

FAQ öffnen

Website des Dienstes ÜPF: Statistik zu den Überwachungsmassnahmen

Statistiken ansehen

Argumente des Referendumskomitees

Argumente lesen

«Dossier: Staatliche Überwachung» auf Année Politique Suisse

Dossier öffnen

Terrorismus und Prävention

Terroristische Anschläge ereignen sich in den letzten Jahren in Europa regelmässig und beeinflussen das persönliche Sicherheitsgefühl. In der Schweiz erlaubt das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) präventive Massnahmen gegen sogenannte Gefährder. Dazu gehören Meldepflichten, Kontaktverbote oder Aufenthaltsbeschränkungen. Schwere Massnahmen wie Hausarrest müssen von einem Gericht genehmigt werden. Befürworter sehen darin ein wichtiges Instrument zur Prävention. Kritiker warnen vor Eingriffen in Grundrechte, da Massnahmen auch ohne Verurteilung möglich sind. Das Gesetz wurde 2021 in einer Volksabstimmung angenommen.

Konkrete Fragen:

  • Soll der Staat eingreifen dürfen, bevor ein Verbrechen geschieht?

  • Wie verhindert man Missbrauch solcher Massnahmen?

  • Wie lässt sich Terrorismus bekämpfen, ohne Grundrechte zu gefährden?

Polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen erlauben es der Polizei, früher und präventiv einzuschreiten, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte vorliegen, dass von einer Person eine terroristische Gefahr ausgeht. Terroristische Gefährder können auf Antrag eines Kantons, des NDB oder allenfalls einer Gemeinde künftig zu Gesprächen aufgeboten werden. Sie können verpflichtet werden, sich regelmässig bei der Polizei zu melden.

Das neue Gesetz enthält eine Reihe von Bestimmungen, um eine willkürliche und unverhältnismässige Anwendung zu verhindern: Gegen jede Massnahme kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden. Sämtliche Massnahmen sind zeitlich befristet. Die Eingrenzung auf eine Liegenschaft muss von einem Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Die neuen Massnahmen müssen zudem verhältnismässig angewendet werden. Das heisst:

Sie sind immer auf den Einzelfall ausgerichtet.

Es gibt konkrete und aktuelle Anhaltspunkte für eine terroristische Gefahr.

Sie kommen nur zur Anwendung, wenn mildere Massnahmen nichts nützen oder verletzt werden.

Sie sind zeitlich befristet.

Die Rechtmässigkeit kann in jedem einzelnen Fall vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden.

Q
Quelle

Cyberangriffe und digitale Sicherheit

Immer mehr Lebensbereiche sind digital vernetzt: Stromversorgung, Spitäler, Verkehr oder Kommunikation. Cyberangriffe können diese Systeme stören oder lahmlegen. Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) registriert jährlich tausende Vorfälle in der Schweiz.

Cyberangriffe betreffen nicht nur Staaten, sondern auch Unternehmen und Privatpersonen. Phishing, Datenklau oder Desinformation können das Vertrauen in Institutionen und Medien schwächen.

Konkrete Fragen:

  • Wer ist verantwortlich für Cybersicherheit: Staat, Unternehmen oder Bürger:innen?

  • Soll der Staat stärker eingreifen dürfen, um digitale Angriffe zu verhindern?

  • Wie schützt man sich im Alltag?

Sicherheit und Kosten

Sicherheit hat ihren Preis. Staatliche Ausgaben für Polizei, Armee, Cybersicherheit oder Bevölkerungsschutz steigen in vielen Ländern. Gleichzeitig werden steigende Krankenkassenprämien, Energiepreise oder Wohnkosten von vielen Menschen als Sicherheitsrisiko im Alltag wahrgenommen. Sicherheit ist deshalb nicht nur militärisch oder polizeilich zu verstehen, sondern auch sozial: Wer finanziell abgesichert ist, fühlt sich eher sicher.

 

Im Folgenden finden Sie zwei Beispiele zur aktuellen Diskussion über die soziale Sicherheit in der Schweiz:

Versorgungssicherheit

Der Bund kann gewisse Unternehmen dazu verpflichten, lebenswichtige Güter in sogenannten Pflichtlagern sicherzustellen, um schweren Mangellagen vorzubeugen. Dies geschieht im Rahmen des Landesversorgungsgesetzes von 2016. Die Kosten werden von den Konsument:innen getragen; pro Jahr ca. 12 Franken pro Person. Der Bund bietet den betroffenen Unternehmen im Gegenzug steuerliche und finanzielle Erleichterungen. Die Lebensmittel-, Futtermittel- und Düngemittelvorräte sollen je nach Gut für zwei bis vier Monate reichen, Treib- und Brennstoffe für ca. viereinhalb Monate. Sogar Uran-Brennelemente für zwei Reaktoren werden derzeit noch gelagert, ebenso Heilmittel und (im Aufbau) Grundstoffe für die industrielle Weiterverarbeitung.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Pflichtlager

Konkrete Fragen:

  • Braucht die Schweiz eher mehr Geld für die Armee oder tiefere Krankenkassenprämien?

  • Darf Sicherheit auf Kosten des Wohlstands gehen?

  • Ist soziale Sicherheit wichtiger als militärische Sicherheit?

Krankenkassenprämien

Eine Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» wurde 2024 von 55 Prozent der Stimmenden abgelehnt. Sie sah vor, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Bund und Kantone sollten die Prämienverbilligungen erhöhen und so die Entlastung der Versicherten finanzieren. Dies hätte zu Mehrkosten von mehreren Milliarden Franken pro Jahr verursacht. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates wurde jedoch per 1. Januar 2026 bestimmt und verpflichtet die Kantone, einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung zu leisten.

Wie geht’s weiter?

Entscheiden Sie sich nun für eine oder mehrere «konkrete Fragen» für die Podiumsdiskussion und bereiten Sie die Inszenierung vor.